Als Anwender energetischer Behandlungen, welche keinem anerkannten Heilberuf angehören und ich nicht als Heilpraktiker zugelassen bin, verpflichtet mich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. 03. 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) dazu, Sie auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen:
- Ich führe an Ihnen keine medizinische Behandlung durch.
- Es werden bei Ihnen die Selbstheilungskräfte aktiviert.
- Ärztliche Maßnahmen kann ich nicht ersetzten. Diese stehen immer im Vordergrund und meine Therapie Form ist als komplementär (ergänzend) anzusehen.
- Ich stelle keine ärztlichen Diagnosen, sondern gebe lediglich Hinweise im Rahmen meiner Ausbildung als Orthopädie-Technik- Meister und zertifizierter Anwender für Energie-Arbeit.