RECHTSLAGE

QUANTENFELD-THERAPIE UND DIE RECHTSLAGE



Als Anwender energetischer Behandlungen, welche keinem anerkannten Heilberuf angehören und ich nicht als Heilpraktiker zugelassen bin, verpflichtet mich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. 03. 2004 (Az.: 1 BvR 784/03) dazu, Sie auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen:


  1. Ich führe an Ihnen keine medizinische Behandlung durch.

  2. Es werden bei Ihnen die Selbstheilungskräfte aktiviert.

  3. Ärztliche Maßnahmen kann ich nicht ersetzten. Diese stehen immer im Vordergrund und meine Therapie Form ist als komplementär (ergänzend) anzusehen.

  4. Ich stelle keine ärztlichen Diagnosen, sondern gebe lediglich Hinweise im Rahmen meiner Ausbildung als Orthopädie-Technik- Meister und zertifizierter Anwender für Energie-Arbeit.
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